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   OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01   

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https://dejure.org/2001,3417
OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung bei einseitigem schwerwiegenden Fehlverhalten der kinderbetreuenden unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1579 Nr. 6 BGB
    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung und Befristung

  • Judicialis

    BGB 1579 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 BGB § 1579 Nr. 6
    Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Da von der Klägerin zur Zeit wegen des Alters der Kinder (von nahezu ... bzw. ... Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann, erfordert der Gesichtspunkt der Wahrung der Kindesbelange, daß das Interesse des Beklagten am Fortfall seiner Unterhaltslast zurücktritt, denn die Kindesbelange sollen durch Ausschluß oder Einschränkung des Unterhalts nicht ernsthaft beeinträchtigt werden; es soll verhindert werden, daß der betreuende Elternteil aus wirtschaftlicher Not die Kinder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit vernachlässigt oder zu Lasten der Kinder Kindesunterhalt für den eigenen Bedarf mitverwendet (vgl. BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    c) ein Wohnvorteil von mindestens 1.000, DM unter Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Gebäudelasten (vgl. BGH FamRZ 98, 87; NJW 2000, 2439).
  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Versuche der Klägerin, im Wege einer einstweiligen Verfügung Unterhaltszahlungen für sich zu erreichen, scheiterten aus prozessualen Gründen (16 F 700/00 AG Wilhelmshaven; 14 UF 183/00 = 3 F 425/00 AG Jever).
  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 14 UF 187/00

    Zum Nachrang des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Ein Sorgerechtsstreit, in dem beide Parteien jeweils für sich das Sorgerecht begehrten, endete mit der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt des Landkreises Friesland (14 UF 187/00).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 544/80

    Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Grundgedanke dieser Vorschrift ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens des Unterhaltsberechtigten, nämlich Lösung aus den ehelichen Bindungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der ehelichen Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren, Verletzung des Prinzips der Gegenseitigkeit, während vom Ehegatten Hilfe in Form einer Unterhaltszahlung verlangt wird (vgl. BGH FamRZ 1981, 439).
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